Das Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

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Richterhammer neben Buch
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Das Hamburgische Transparenzgesetz

Das HmbTG verpflichtet die Verwaltung seit 2012 zur Veröffentlichung zahlreicher Dokumente und Daten.

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Frage und Antwort
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Die Auskunftspflicht nach HmbTG

Wenn bestimmte Informationen im Transparenzportal nicht auffindbar sind, können Bürger:innen nach §11 HmbTG einen Antrag auf Information stellen.

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Speicherstadt Wasserschloss
© Foto: colourbox.de / Giovanni

Mehr Transparenz in Hamburg

Neben dem Transparenzportal gibt es in der Stadt weitere Portale, in denen Informationen online zur Verfügung gestellt werden.

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© Foto: Staatsarchiv Hamburg / Corinna Jockel

Archivgutnutzung über das Transparenzportal

Das Staatsarchiv Hamburg stellt bereits digitalisiertes Archivgut über das Transparenzportal zur Verfügung.

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© Foto: colourbox.de / PetraD

Die Informationsgegenstände

Eine Übersicht der nach HmbTG zu veröffentlichenden Informationen mit Verlinkung zu den Datensätzen finden Sie hier.

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In Schreibmaschine eingespanntes Blatt auf dem "Free License" steht
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Verwendung der Daten aus dem Transparenzportal

Die Datensätze im Transparenzportal werden unter den zwei Varianten der "Datenlizenz Deutschland" veröffentlicht und dürfen frei verwendet werden.

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