Transparenzportal
Das HmbTG verpflichtet die Verwaltung seit 2012 zur Veröffentlichung zahlreicher Dokumente und Daten.
Wenn bestimmte Informationen im Transparenzportal nicht auffindbar sind, können Bürger:innen nach §11 HmbTG einen Antrag auf Information stellen.
Neben dem Transparenzportal gibt es in der Stadt weitere Portale, in denen Informationen online zur Verfügung gestellt werden.
Das Staatsarchiv Hamburg stellt bereits digitalisiertes Archivgut über das Transparenzportal zur Verfügung.
Eine Übersicht der nach HmbTG zu veröffentlichenden Informationen mit Verlinkung zu den Datensätzen finden Sie hier.
Die Datensätze im Transparenzportal werden unter den zwei Varianten der "Datenlizenz Deutschland" veröffentlicht und dürfen frei verwendet werden.