Das Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

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Richterhammer neben Buch
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Das Hamburgische Transparenzgesetz

Das HmbTG verpflichtet die Verwaltung seit 2012 zur Veröffentlichung zahlreicher Dokumente und Daten.

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Frage und Antwort
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Die Auskunftspflicht nach HmbTG

Wenn bestimmte Informationen im Transparenzportal nicht auffindbar sind, können Bürger:innen nach §11 HmbTG einen Antrag auf Information stellen.

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Speicherstadt Wasserschloss
© Foto: colourbox.de / Giovanni

Mehr Transparenz in Hamburg

Neben dem Transparenzportal gibt es in der Stadt weitere Portale, in denen Informationen online zur Verfügung gestellt werden.

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Archivgutnutzung über das Transparenzportal

Das Staatsarchiv Hamburg stellt bereits digitalisiertes Archivgut über das Transparenzportal zur Verfügung.

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Die Informationsgegenstände

Eine Übersicht der nach HmbTG zu veröffentlichenden Informationen mit Verlinkung zu den Datensätzen finden Sie hier.

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In Schreibmaschine eingespanntes Blatt auf dem "Free License" steht

Verwendung der Daten aus dem Transparenzportal

Die Datensätze im Transparenzportal werden unter den zwei Varianten der "Datenlizenz Deutschland" veröffentlicht und dürfen frei verwendet werden.

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