Transparenzportal

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Die Auskunftspflicht nach HmbTG

Frage und Antwort
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Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung dazu, definierte Informationsgegenstände zeitnah im Transparenzportal zu veröffentlichen.

Das Gesetz gewährt auf Antrag jedem - auch ohne eigene Betroffenheit - einen grundsätzlich freien Zugang zu behördlichen Informationen. Weitere Informationen zur Auskunftspflicht finden Sie auf den Seiten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:  

FAQs zum Antrag auf Informationen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)


Anfragen, die bereits über Frag den Staat gestellt wurden, können Sie hier einsehen.