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Auskunftspflicht
In Hamburg gibt es ein Gesetz. Das Gesetz heißt Hamburgisches Transparenz-Gesetz. Das steht in dem Gesetz: Die Behörden von Hamburg müssen Infos im Transparenz-Portal speichern.
Sie wollen etwas von einer Behörde wissen?
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Sie können:
Einen Brief schreiben.
Eine E-Mail schreiben.
Den Antrag am Telefon stellen.
Den Antrag mündlich stellen. Das heißt: Sie gehen zu der Behörde.
Sie müssen im Antrag sagen: Das will ich wissen. Die Behörde sagt Ihnen dann: Das kann ich Ihnen sagen. Sie bekommen dann alle Infos von der Behörde Oder die Behörde sagt Ihnen: Diese andere Behörde kann Ihnen das sagen.
Sie haben Fragen über das Transparenz-Portal? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Fachlichen Leitstelle Transparenz-Portal helfen Ihnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Transparenz-Portal helfen Ihnen.
Sie können anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 040 428 31 3130
Sie können dann anrufen: Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr