Die Auskunftspflicht nach HmbTG
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung dazu, definierte Informationsgegenstände zeitnah im Transparenzportal zu veröffentlichen.
Das Gesetz gewährt auf Antrag jedem - auch ohne eigene Betroffenheit - einen grundsätzlich freien Zugang zu behördlichen Informationen. Weitere Informationen zur Auskunftspflicht finden Sie auf den Seiten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:
FAQs zum Antrag auf Informationen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)
Anfragen, die bereits über Frag den Staat gestellt wurden, können Sie hier einsehen.