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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Behörde für Kultur und Medien – Amt Staatsarchiv ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.transparenz.hamburg.de und www.suche.transparenz.hamburg.de veröffentlichten Seiten des Transparenzportals Hamburg.

Externe BITV-Prüfung

Durch einen BIK BITV-Test (Web) vom 12.01.2024 wurde festgestellt, dass die Webseiten des Transparenzportals den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 zum Prüfzeitpunkt nicht vollständig entsprechen.

Den ausführlichen Prüfbericht können Sie hier einsehen: Download Prüfbericht

Aktualisierung zum Stand 04.12.2025

Eine technische Bestandsaufnahme durch unseren Dienstleister Seitenbau GmbH hat ergeben, dass mehrere der im ursprünglichen BITV-Prüfbericht dokumentierten Barrieren im aktuellen Stand des Portals nicht mehr auftreten.

Nicht mehr auftretende Barrieren

Die folgenden im Prüfbericht dokumentierten Einschränkungen sind im aktuellen Portal nicht mehr vorhanden:

1. Teilen-Funktion auf Detailseiten Die Teilen-Funktion ist weiterhin vorhanden. Die im Prüfbericht dokumentierten Barrieren bei dieser Funktion treten jedoch nicht mehr auf. Betroffene Prüfkriterien:

  • 9.1.3.2/4.1
  • 9.2.4.3/4.1
  • 9.4.1.2/4.1
  • 9.4.1.2/4.2

2. Slider-Navigation auf der Startseite Der Slider auf der Startseite ist weiterhin vorhanden. Die im Prüfbericht beschriebenen

Barrieren bei den Navigationselementen des Sliders (mobile Ansicht) treten jedoch nicht mehr auf. Betroffenes Prüfkriterium:

  • 9.2.4.6/1.3

3. Suchfeld-Funktionalität Das Suchfeld ist weiterhin vorhanden. Die im Prüfbericht dokumentierten Barrieren bei der Autovervollständigung und Vorschlagsliste treten jedoch nicht mehr auf. Betroffene Prüfkriterien:

  • 9.3.2.1/2.1
  • 9.3.2.1/3.1
  • 9.3.2.1/4.1
  • 9.2.1.1/2.1
  • 9.2.1.1/3.1
  • 9.2.1.1/4.1
  • 9.4.1.2/0.2

4. Service-Navigation Die im Prüfbericht erwähnte Service-Schaltfläche ist im aktuellen Portal nicht mehr vorhanden. Betroffenes Prüfkriterium:

  • 9.4.1.2/0.3

Aktuell bekannte Barrieren

Die im BITV-Prüfbericht vom 12.01.2024 dokumentierten Barrieren, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind, bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin. Eine vollständige Übersicht aller zum Prüfzeitpunkt identifizierten Barrieren finden Sie im verlinkten externen Prüfbericht.

Status dieser Aktualisierung

Diese Aktualisierung dokumentiert den technischen Status zum 04.12.2025 und basiert auf einer technischen Bestandsaufnahme durch unseren Dienstleister. Sie ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige externe Prüfung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0.

Externe Inhalte

Einige Datensätze im Transparenzportal weisen Verlinkungen zu weiterführenden oder ergänzenden Informationen auf externen Webseiten auf. Die Überprüfung der externen Angebote auf ihre Barrierefreiheit kann durch die für das Transparenzportal Hamburg zuständige Stelle nicht geleistet werden.

Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Eine neue vollständige externe BITV-Prüfung ist geplant und wird rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen 3-Jahres-Frist (12.01.2027) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Behebung verbleibender Barrieren bilden.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 07.03.2024 erstellt und zuletzt am 04.12.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Ihr Feedback, Fragen oder Hinweise auf entdeckte Barrieren nehmen wir gerne entgegen. Sie erreichen uns:

  • Per E-Mail: transparenzportal@bkm.hamburg.de
  • Per Telefon: 040 428 31-3130
  • Per Post: Staatsarchiv Hamburg, z.H. Fachliche Leitstelle Transparenzportal, Kattunbleiche 19, 22041 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle