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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Behörde für Kultur und Medien – Amt Staatsarchiv ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.transparenz.hamburg.de und www.suche.transparenz.hamburg.de veröffentlichten Seiten des Transparenzportals Hamburg.

Durch einen BIK BITV-Test (Web) wurde festgestellt, dass die Webseiten des Transparenzportals den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 aktuell nicht entsprechen. Den ausführlichen Prüfbericht können Sie hier einsehen: Download Prüfbericht

Einige Datensätze im Transparenzportal weisen Verlinkungen zu weiterführenden oder ergänzenden Informationen auf externen Webseiten auf. Die Überprüfung der externen Angebote auf ihre Barrierefreiheit kann durch die für das Transparenzportal Hamburg zuständige Stelle nicht geleistet werden.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

Aktuell werden die Ergebnisse der Prüfstelle analysiert und die daraus resultierenden Maßnahmen und notwendigen Entwicklungen abgeleitet. Im Anschluss werden die notwendigen Anpassungen zur Behebung der identifizierten Barrieren vorgenommen und eine erneute Prüfung beauftragt. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.03.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Ihr Feedback, Fragen oder Hinweise auf entdeckte Barrieren nehmen wir gerne entgegen. Sie erreichen uns:

  • Per Mail: transparenzportal@bkm.hamburg.de
  • Per Telefon: 040 428 31 3130
  • Per Post: Staatsarchiv Hamburg, z.H. Fachliche Leitstelle Transparenzportal, Kattunbleiche 19, 22041 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr