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Das Hamburgische Transparenzgesetz

Richterhammer neben Buch
© Foto: colourbox.de

Ziel des Gesetzes ist es, die politische Partizipation durch eine Veröffentlichungspflicht der Behörden zu erleichtern und damit das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung zu stärken.

Sowohl das HmbTG als auch sein Wegbereiter, das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG), sind in der Justizbehörde mitentwickelt worden. Begleitet haben den Prozess Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie, Chaos Computer Club, Netzwerk Recherche sowie Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft.

Über das Transparenzportal lassen sich Daten und Dokumente der Hamburgischen Verwaltung und vieler öffentlicher Unternehmen recherchieren und abrufen. 

Entwicklung: 

April 2012: Die Initiatoren melden das Volksbegehren "Transparenz schafft Vertrauen" an und sammeln mehr als 15.000 benötigte Unterschriften.

Juni 2012: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt das Transparenzgesetz einstimmig.

Oktober 2012: Das Hamburgische Transparenzgesetz tritt am 6. Oktober in Kraft.

Oktober 2014: Das neu entwickelte Transparenzportal startet seinen Betrieb und ist offen zugänglich für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Juli 2019: Überarbeitung des Transparenzgesetzes - größte Neuerung ist die Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung in die Veröffentlichungspflicht.

Januar 2023: Relaunch und Weiterentwicklung des Transparenzportals

Hamburgisches Transparenzgesetz - Fragen und Antworten zur Reform