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Die Informationsgegenstände

Hier finden Sie Informationen zu den Informationsgegenständen.

Aktenordner
© Foto: colourbox.de / PetraD

Das Hamburgische Transparenzgesetz umfasst in § 3 Abs. 1 HmbTG einen Katalog von Informationen, zu deren Veröffentlichung die Behörden, Ämter, Landesbetriebe, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und viele öffentliche Unternehmen verpflichtet sind. Im Einzelnen sind dies Informationen der folgenden Kategorien:

  1. Vorblatt und Entscheidungssatz von beschlossenen Senatsdrucksachen,
    Entscheidungen im Senat werden in der Regel auf der Grundlage von Senatsdrucksachen getroffen. Hier werden die Entscheidungssätze von beschlossenen Senatsdrucksachen und – soweit vorhanden – das zugehörige Vorblatt veröffentlicht.
  2. Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft,
    Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft sind Drucksachen, die der Bürgerschaft entweder auf deren Verlangen oder auf Eigeninitiative des Senats vorgelegt werden. Dabei kann es sich um Berichte des Senats zu bestimmten Angelegenheiten handeln oder aber um Senatsanträge, beispielsweise zur Bewilligung von Haushaltsmitteln oder zum Beschluss von Gesetzen.
  3. in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,
    Veröffentlicht werden insbesondere die Unterlagen aus den Sitzungen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse, die aus dem „Ratsinformationssystem“ übernommen werden. Zudem sind hier Unterlagen u.a. der Jugendhilfeausschüsse zu finden.
  4. Verträge der Daseinsvorsorge,
    Die Daseinsvorsorge hat das Ziel, die Grundversorgungsbedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen. Das HmbTG zählt die Bereiche der Daseinsvorsorge einzeln auf, so dass im Informationsregister Verträge aus folgenden Aufgabenbereichen zu finden sind: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Energieversorgung, Verkehrswesen und Beförderungswesen, insbesondere öffentlicher Personennahverkehr, Wohnungswirtschaft, Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen, stationäre Krankenversorgung und Datenverarbeitung für hoheitliche Tätigkeiten.
  5. Haushalts-, Stellen-, Wirtschafts-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
    Unter dieser Nummer finden sich Pläne, die die innere Verwaltungsstruktur und Organisation der Hamburger Verwaltung aufzeigen. Sie enthalten u.a. Informationen über die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mittel, das Personal und Übersichten über die in den Behörden geführten Akten.
  6. Verwaltungsvorschriften,
    Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Anordnungen (nicht nur für Einzelfälle) an Behörden mit Geltung für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg inklusive Dienstanweisungen und Zuständigkeitsanordnungen.
  7. Ergebnisse der Landesstatistik und Tätigkeitsberichte,
    Veröffentlicht wird insbesondere der gesamte Bestand der hamburgischen Landesstatistiken. Tätigkeitsberichte sind periodische Berichte einer veröffentlichungspflichtigen Stelle über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Auch bisher konnten die Berichte schon online gefunden werden, im Informationsregister werden sie nun zusammengeführt (z.B. Tätigkeitsberichte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit).
  8. Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden; § 6 Absatz 1 gilt entsprechend,
    Gutachten und Studien sind schriftliche Abhandlungen mit einem bestimmten Ergebnis, mit einem gewissem Umfang und einem gewissem methodischen/wissenschaftlichen Niveau, die von einer Behörde bei einer privaten Stelle oder einem am Markt tätigen öffentlichen Dienstleister in Auftrag gegeben wurden.
  9. Geodaten,
    Geodaten sind alle strukturierten Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Im Informationsregister finden sich Geobasisdaten und Geofachdaten.
  10. Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, die von einer Behörde außerhalb einer im Einzelfall erfolgenden Überwachungstätigkeit durchgeführt werden,
    Unter diesem Gegenstand werden Umweltdaten veröffentlicht: Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen etc., die bei der allgemeinen Beobachtung der Umwelt gewonnen worden sind (z.B. Messergebnisse von Smogmessstationen, routinemäßige Erhebung der Gewässerqualität).
  11. das Baumkataster,
    Das Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem (Stadt-/Straßen-)Bäume verwaltet werden. Alle erfassten Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden können.
  12. öffentliche Pläne, insbesondere Bauleitpläne und das Landschaftsprogramm,
    Neben den Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und dem Landschaftsprogramm finden sich hier auch weitere öffentliche Dokumente, die als Plan bezeichnet werden oder das Ergebnis von Planungen sind, z.B. Luftreinhalteplan oder Schulentwicklungsplan.
  13. die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide,
    Die Baugenehmigungen werden als Dokumente im Informationsregister zur Verfügung gestellt, ausgenommen sind lediglich Vorhaben der reinen Wohnbebauung mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten.
  14. Subventions- und Zuwendungsvergaben,
    Zuwendungen sind freiwillige Auszahlungen und Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Der Zuwendungsbericht der Stadt ist im Informationsregister zu finden, zudem weitere Subventionen.
  15. die wesentlichen Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene.

Neben den Unternehmensdaten aus dem Beteiligungsbericht der Stadt werden zukünftig die Vergütungen für jedes Mitglied der Geschäftsleitungen aller im Bericht erfassten städtischen Unternehmen veröffentlicht.

Neben dem Katalog des § 3 Abs. 1 HmbTG benennt § 3 Abs. 2 HmbTG weitere Veröffentlichungsgegenstände, die ebenfalls veröffentlicht werden sollen:

Neben den Verträgen der Daseinsvorsorge werden auch weitere Verträge veröffentlicht, wenn es ein öffentliches Interesse an deren Veröffentlichung gibt (z.B. aufgrund von Presseberichten oder Debatten in der Bürgerschaft).

Aufgrund dieser „Auffangklausel“ des § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG werden weitere Informationen veröffentlicht, die in dem Katalog nicht erfasst sind, aber deren Veröffentlichung ebenfalls für die Öffentlichkeit interessant ist. Insbesondere können darüber noch weitere Informationen veröffentlicht werden, die nicht im Katalog des § 3 Abs. 1 HmbTG erfasst sind.